Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach § 852 BGB

Mönchengladbach (ots)

Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch für Fahrzeuge älteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach § 852 BGB.

In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern älterer Fahrzeuge unter gewissen Umständen Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines „Restschadensersatzanspruchs“: „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

In dem Rahmen müssen die von Autoherstellern erschlichenen finanziellen Vorteile an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB bestätigt (Urteil vom 29.10.2021, Az.: 6 U 94/21 zu Az.: 6 O 2518/20 Landgericht Osnabrück). Auf die Berufung des Klägers wurde das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 21.334,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2020 zu zahlen.

„In dem streitgegenständlichen Volkswagen ist der Motor EA189 verbaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik versehen ist. Die Motorsteuerungssoftware erkennt laut Oberlandesgericht Oldenburg, ob sich das Fahrzeug auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte (Modus 1) oder im Straßenverkehr (Modus 0) befindet. Die Software verringert auf dem Prüfstand den Ausstoß von Stickoxid gegenüber dem normalen Fahrbetrieb; auf der Straße werden die maßgeblichen gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahr 2016 verkauft.

Dabei bezieht sich die Berufung auf die sekundäre Darlegungslast. „Deshalb obliege es der Beklagten, konkret vorzutragen, was sie aus dem Fahrzeugverkauf erlangt habe. Dazu habe die Beklagte indes nicht vorgetragen. Für das erlangte Etwas sei darauf abzustellen, was die Beklagte rein tatsächlich aus dem Verkauf erlangt habe; es sei auf den erlangten Geldbetrag, und nicht auf den erzielten Gewinn abzustellen“, heißt es.

Der Vorteil an der Regelung nach § 852 BGB: Verbraucher können auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025. Übrigens könnte die Verjährung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH mit der Legalität des für den Motorentyp EA189 entwickelten Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die Fahrzeuge sauber machen. Doch es soll ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Aufgrund dessen bestehen daher neue Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher.

Das Dieselgate 2.0 bezüglich des VW-Nachfolgemotors des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 hingegen ist auf keinen Fall von der etwaigen Verjährungsproblematik des VW-Vorgängermotors des Typs EA189 betroffen und somit noch lange nicht beendet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte den geschädigten Dieselkäufern in den nächsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzansprüche zusprechen werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Das könnte Sie auch interessieren

Mit Presseverteilern die eigene Marke als Autor stärken: Tipps und Strategien

Eine starke Marke ist für Autoren unerlässlich. Entdecken Sie, wie Presseverteiler Ihre Marke aufbauen und stärken können.

Die Rolle von Backlinks in der Pressearbeit: Steigern Sie Ihre SEO mit Presseverteilern

Backlinks sind entscheidend für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Wir erklären, wie Presseverteiler helfen, qualitativ hochwertige Backlinks zu generieren.

Erfolgsrezept Buchveröffentlichung: Sichtbarkeit durch Presseportale

Reichweite und Sichtbarkeit sind die Schlüssel zum Erfolg nach der Buchveröffentlichung. Nutzen Sie die Vorteile von Presseportalen für Ihre Inhalte.

Digitale PR: Strategien zur Steigerung der Markenbekanntheit

Digitale PR ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Markenbekanntheit. Erfahren Sie, wie Sie durch gezielte Online-Maßnahmen mehr Sichtbarkeit erreichen.
Pressemitteilung veröffentlichen
Weitere Storys

Deutsche Autos als Qualitätsprodukt – Tradition trifft Wirtschaftlichkeit

Deutsche Autos gelten weltweit als Qualitätsprodukt – ein Ruf,...

Entscheidungen rational treffen – Fahrzeugverkauf ohne Emotionen planen

Der Verkauf eines Autos ist für viele Menschen nicht...

Autoankauf trotz Schäden – Eine faire Lösung für defekte Fahrzeuge

Ein Fahrzeug mit technischen Mängeln, Unfallschäden oder älterer Laufleistung...

Veränderungen im Fahrprofil – Wie sich Mobilität im Alltag neu definiert

Veränderungen im Fahrprofil sind in den letzten Jahren deutlich...

Mobilitätskosten bewusst steuern – Strategien für eine wirtschaftliche Fahrzeugnutzung

Mobilitätskosten bewusst steuern wird für viele Haushalte immer wichtiger....

Google News: Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach § 852 BGB

Technik bestimmt – Wie Fahrzeugtechnik den Marktwert beeinflusst

Technik bestimmt heute maßgeblich den Wert eines Fahrzeugs. Moderne Autos sind komplexe technische Systeme, bei denen Elektronik, Software und mechanische Komponenten eng miteinander verknüpft...

Autoankauf in unsicheren Zeiten – Stabilität durch schnelle Entscheidungen

Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Lebenshaltungskosten und volatile Märkte führen dazu, dass viele Menschen ihre Ausgaben neu bewerten. Gerade in unsicheren Zeiten gewinnt der Autoverkauf an...

Markt stabil – Warum sich der Fahrzeugmarkt trotz Veränderungen behauptet

Trotz zahlreicher Veränderungen, neuer Mobilitätskonzepte und technischer Umbrüche zeigt sich der Fahrzeugmarkt in vielen Bereichen erstaunlich stabil. Während einzelne Segmente schwanken und sich Nachfrageprofile...

Angebotsknappheit bei bestimmten Modellen – Warum Nachfrage den Fahrzeugwert beeinflusst

Der Fahrzeugmarkt ist nicht bei allen Modellen gleich ausgeglichen. Während einige Fahrzeuge in großer Zahl verfügbar sind, entsteht bei anderen eine spürbare Angebotsknappheit. Diese...

Nutzung angepasst – Wie sich Fahrzeuge an veränderte Lebensrealitäten anpassen müssen

Die Nutzung von Fahrzeugen unterliegt einem stetigen Wandel. Arbeitsmodelle, Wohnsituationen und Mobilitätsbedürfnisse verändern sich, wodurch Autos heute anders genutzt werden als noch vor einigen...

Nutzung angepasst – Wie sich Fahrzeuge an neue Lebenssituationen anpassen

Die Nutzung von Fahrzeugen wird immer stärker an individuelle Lebenssituationen angepasst. Veränderungen im Alltag, neue Mobilitätskonzepte und wirtschaftliche Überlegungen führen dazu, dass Fahrzeuge nicht...