10 Tipps zur Schadensregulierung und Beweissicherung bei Verkehrsunfällen

Selbst der vorsichtigste und gewissenhafteste Autofahrer ist vor einem Unfall nicht hundertprozentig geschützt. Schnell wird eine Situation falsch eingeschätzt oder zu spät reagiert. Schon eine kurze Unaufmerksamkeit kann zu einem Unfall führen.

Meist kommt es nur zum Blechschaden. Doch selbst dann stehen die Beteiligten oft unter Schock. Es ist nach einem Unfall immer wichtig, zu wissen, was bei der Schadensregulierung zu beachten ist. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann viel Ärger vermeiden und wertvolle Zeit sparen.

Als Schadensregulierung wird der Prozess bezeichnet, der die gesamte Abwicklung eines Unfallschadens von der Aufnahme bis hin zur Zahlung des Schadensersatzes umfasst.
Wir haben 10 Tipps für Sie zusammengestellt.

1. Verständigen Sie die Polizei!

Rufen Sie bei einem Unfall die Polizei. Selbst wenn Sie nur einen Bagatellschaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben, entfernen Sie sich nicht vom Unfallort! Bei Unfällen mit Personenschaden erscheint die Polizei immer, nimmt den Schaden auf und erstellt den Unfallbericht. Dieser Bericht ist bei der Regulierung von Schäden von großer Bedeutung. Auch bei einfachen Blechschäden ist die Meldung bei der Polizei erforderlich, um als Geschädigter sein Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.

Hinweis: Bei Miet- oder Leasingfahrzeugen kann die Einbindung der Polizei bei einem Unfall verpflichtend sein.

2. Nehmen Sie die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten auf!

Tauschen Sie mit allen am Unfall Beteiligten die Kontaktdaten aus. Dazu gehören:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer

3. Erstellen Sie Fotos!

Fotografieren Sie die Fahrzeuge nach dem Unfall. Fotos, aus denen der Unfallhergang erkennbar ist, sind entscheidend. Fotografieren Sie Brems- und Splitterspuren. Beachten Sie, dass die Fahrzeugkennzeichen auf den Fotos deutlich zu erkennen sind.

4. Beschreiben Sie den Unfallhergang!

Machen Sie Notizen zum Unfallhergang. Jede Kleinigkeit kann von Bedeutung sein. Schreiben Sie genau auf, wie es zum Unfall kam.

5. Dokumentieren Sie die Aussagen von Zeugen!

Waren unbeteiligte Personen in der Nähe der Unfallstelle? Versuchen Sie, die Kontaktdaten von allen Unfallbeteiligten und Zeugen aufzunehmen. Vermerken Sie den vollständigen Namen und eine Telefonnummer. Befragen Sie die Zeugen und halten Sie die Aussagen schriftlich fest. Ohne stichhaltigen Beweis kann es schwierig sein, seine Unschuld zu beweisen und sein Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.

Hinweis: Viele Kfz-Versicherungen stellen Ihren Kunden Formulare für den Unfallbericht und die Beweisaufnahme zur Verfügung. Wer den diese Formulare greifbar im Handschuhfach aufbewahrt, kann im Ernstfall nichts vergessen.

6. Lassen Sie ein Schuldeingeständnis unterschreiben!

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben und der Unfallgegner seine Schuld direkt am Unfallort eingesteht, lassen Sie ihn das Schuldeingeständnis auf einem Blatt Papier vermerken und unterschreiben.

7. Informieren Sie Ihre Versicherung!

Rufen Sie als Unfallverursacher umgehend Ihre Versicherung an. Gemäß §7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist die schriftliche Information der Versicherung innerhalb einer Woche erforderlich.
Auch als Geschädigter sollten Sie Ihrer Versicherung schnellstens Bescheid geben. Vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig bewiesen ist, wird der Unfallgegner versuchen, Leistungen Ihrer Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.

Hinweis: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schadensersatz. Als Unfallverursacher können Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug über die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung geltend machen.

8. Nutzen Sie das Expertenwissen eines Kfz-Gutachters!

Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger weiß, worauf bei einem Unfallschaden zu achten ist. Seine Erfahrungen und sein geschulter Blick ermöglichen, das Schadensbild detailliert zu bewerten. Sie können ihn als Geschädigter direkt zur Unfallstelle rufen. Der Kfz-Gutachter fertigt ein professionelles Unfallgutachten an. Mit diesem Dokument können Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte deutlich vereinfachen.

9. Wählen Sie als Geschädigter den Unfallgutachter selbst!

Als Geschädigter können Sie einen Unfallgutachter nach eigenem Ermessen wählen. Die Kosten für die Beweissicherung, die Schadensfeststellung und das Unfallgutachten durch einen Kfz-Gutachter sind für den Geschädigten erstattungsfähig!
Wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben, wird ein Kfz-Sachverständiger durch Ihren Versicherer beauftragt. Sollten Sie mit seinem Gutachten nicht einverstanden sein, können Sie auf eigene Kosten einen Auftrag an einen Sachverständigen erteilen.

10. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt vertreten!

Nutzen Sie als Unfallgeschädigter die Rechtsberatung und die Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten für die anwaltliche Hilfe zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.


Kfz-Sachverständiger Fachmann

Als freier Kfz-Gutachter vertreten wir Ihre Interessen. Sie erreichen unsere Kfz-Gutachter rund um die Uhr über unsere Webseite https://www.kfz-gutachter-fachmann.de/ oder telefonisch unter 0800 6600 9900.

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