Ferien in Corona-Zeiten: Greift meine Versicherung? / Das müssen Urlauber jetzt wissen…

München (ots) – In Europa sinkt die Zahl der Covid-19-Fälle, überall werden Beschränkungen gelockert, ab Juni sind Reisen in Europa teilweise wieder möglich. Dennoch gibt es viele Unsicherheiten, gerade was den Versicherungsschutz angeht. Die ADAC SE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Hilft mir eine Reiserücktrittversicherung, wenn sich die Lage wieder verschärft?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn man selbst erkrankt und die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktrittsversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass sie vor der Erkrankung abgeschlossen worden ist.

Wird eine gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt oder gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sollte sich der betroffene Urlauber zunächst an den Veranstalter oder die Airline wenden, ob Alternativen angeboten werden oder eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese sind auch die Ansprechpartner, wenn gebuchte Veranstaltungen oder Touren ausfallen, bzw. wenn man schon vor Ort ist und nicht nach Hause fliegen kann.

Kann ich gratis stornieren, weil die strengen Coronaregeln am Urlaubsort keine Erholung ermöglichen?

Aus diesem Grund kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten, ist rechtlich in der Regel nicht abgedeckt. Veranstalter und Hoteliers haben die Sicherheitsregeln nicht erlassen, müssen sie aber ebenso wie die Urlauber einhalten.

Kann allerdings die gebuchte Rückreise aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht angetreten werden, erstattet die ADAC Reiserücktrittsversicherung im Rahmen des Reiseabbruchs die anfallenden Mehrkosten (z.B. Umbuchung) und die notwendigen zusätzlichen Rückreise- und Unterkunftskosten.

Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn ich krank werde?

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl in EU-Mitgliedsländern als auch in Ländern auf, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird allerdings nicht bezahlt. Hierfür kann man sich über eine ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft oder einen ADAC Auslandskrankenschutz absichern.

Werde ich nach Deutschland zurückgebracht, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ob ein Krankenrücktransport von ADAC Plus- und Premium-Mitgliedern oder Versicherten nach Deutschland durchgeführt werden kann, hängt von den Quarantäne-Bestimmungen ab – sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland. Der (https://www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/ambulanceservice/) transportiert derzeit täglich Personen zurück, die auf Reisen erkrankt sind oder sich verletzt haben. Die Transporte werden auch durchgeführt, wenn eine Reisewarnung besteht. Allerdings kann es zu Verzögerungen aufgrund des höheren Organisationsaufwandes kommen.

Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung und einer medizinischen Unterversorgung vor Ort, werden in jedem Fall alle zur Verfügung stehenden Transportoptionen geprüft. Diese reichen von regionalen Verlegungen in Zentren mit einer höheren Versorgungsmöglichkeit bis hin zum Rücktransport per Ambulanzflug unter Isolationsbedingungen. Jeder Einzelfall wird auf bestehende Optionen geprüft werden, auch unter Berücksichtigung des Risikos für die fliegerische und medizinische Crew, des Risikos für die Bevölkerung sowie unter Berücksichtigung der von den jeweiligen Behörden vorgegebenen Restriktionen.

Was ist, wenn ich eine Panne im Ausland habe?

Bei einer Panne oder einem Unfall im Ausland erreichen Urlauber den ADAC unter der +49 89 22 22 22. Der Schaden wird aufgenommen und an den Partnerclub im jeweiligen Land weitergeleitet.

Der Partnerclub vermittelt einen Pannenhelfer oder einen Abschleppdienst vor Ort. Dieser kennt die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen, verlangt keine Bezahlung und schleppt das Plus- oder Premium-Mitglied, wenn die Panne sich nicht vor Ort beheben lässt, in die nächste geeignete Werkstatt. Der Partnerclub informiert den ADAC über das Ergebnis und gegebenenfalls die Werkstattadresse. Kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen technisch fahrbereit gemacht werden und es besteht kein wirtschaftlicher Totalschaden, übernimmt der ADAC den Fahrzeugrücktransport. Es kann hier allerdings aufgrund der Corona-Bestimmungen weiterhin zu Verzögerungen kommen.

ADAC Mitglieder, die im Urlaub krank werden oder einen Unfall haben und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel.: +49 89 76 76 76), bei einer Panne oder einem Unfall wird unter Tel.: +49 89 22 22 22)geholfen.

Produktangebot:

Der ADAC Auslandskrankenschutz bietet Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland. Dazu Organisation und Kostenübernahme von Hilfeleistungen, bis hin zum Krankenrücktransport sowie Privatpatientenstatus und freie Wahl unter den Krankenhäusern im Ausland.

https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherungen/

Die ADAC Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck. Jederzeit abschließbar, weltweit gültig, Schutz auf jeder Reise.

http://ots.de/6dgizA

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 28 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADAC SE rund 3500 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,142 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 108,0 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Marion-Maxi Hartung
Telefon: 089 76 76 – 3867
Marion-Maxi.Hartung@adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/122834/4609948
OTS: ADAC SE

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell

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