Leivtec XV3: Das Ergebnis der Abschlussuntersuchung Blitzer-Zulassungen nicht ausreichend?

Berlin (ots) Der mobile Blitzer Leivtec XV3 ist seit Monaten ein Thema. Denn Gutachter konnten nachweisen, dass bei den Messungen mit dem Gerät Abweichungen auftreten können. Die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) hat nun ihren Abschlussbericht zum Leivtec XV3 veröffentlicht. Die PTB kommt zum Ergebnis, dass der Leivtec XV3 durchaus Fehler aufweist. Eingesetzt werden sollte er demnach wohl nicht mehr.

Was bisher geschah

Schon lange stand der Blitzer in der Vermutung falsch zu messen. Eigentlich dürfte das nicht passieren, da die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Geräte dieser Art nach eigener Aussage vollumfänglich prüft. Messfehler sollten damit, zumindest oberhalb der Toleranzbereiche, ausgeschlossen sein. Im Oktober 2020 bestätigten dann allerdings unabhängige Sachverständige, dass der Leivtec XV3 durchaus fehlerhafte Messungen liefern könne. Die Antwort des Herstellers kam im Dezember mit einer neuen Gebrauchsanweisung. Diese änderte aber natürlich nichts an den auftretenden Messfehlern.

Im März 2021 veröffentlichte die PTB eine Stellungnahme. Darin stand, dass es zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Die PTB informierte den Hersteller und startete eigene Tests. Der Hersteller reagierte daraufhin mit einem Brief an die Betreiber des Messgerätes. In diesem forderte er auf, das Gerät nicht mehr zu nutzen.

Bei Geblitzt.de meldete sich daraufhin ein ehemaliger Mitarbeiter der PTB und erklärte, dass dies genauso zu erwarten gewesen sei. Die PTB sei betriebsblind, da man Probleme, an deren Existenz man nicht glauben möchte, auch nicht geprüft habe. Systematisches Ignorieren von Fehlerquellen und anderen Meinungen seien Alltag bei der PTB. Auch die Ablehnung der Speicherung der Rohmessdaten stehen in diesem Zusammenhang. Denn dadurch wären die Versäumnisse der PTB dokumentierbar (Pressemeldung von 30.03.2021).

Abschlussbericht der PTB

Am 9.6.21 kam es nun zum Abschlussbericht der PTB. Und siehe da, die PTB konnte Fehler, die die nicht-staatlichen Sachverständigen dokumentiert hatten, unter bestimmten Bedingungen bestätigen:

– Abweichungen traten bei einer Rechtsmessung auf, wenn das Messgerät aus Fahrersicht am linken Fahrbahnrad platziert war,
– wenn das Nummernschild im Messung-Start-Bild nicht vollständig im Messfeldrahmen war
– und wenn die Länge der Messstrecke weniger als 12,2 m betrug.

„An diesem Bericht wird nochmals deutlich, dass der Leivtec XV3 Messfehler aufweist“, so Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von www.geblitzt.de/. Er ergänzt: „Wir sind im Grunde sprachlos. Jahrelang hat der Leivtec XV3 auf deutschen Straßen Autofahrer geblitzt und das anscheinend zum Teil zu Unrecht. Es ist offensichtlich, dass die Zulassungsprüfung der PTB nicht ausreichend ist. Es kann doch nicht sein, dass Unschuldige wegen solcher Fehler verurteilt werden. Vor Gericht wird immer argumentiert, dass es sich um standardisierte Messverfahren handelt, die fehlerfrei seien. Aber kein Blitzer ist fehlerfrei. Es kann immer etwas schiefgehen, wie man nun auch beim Leitec XV3 sehen kann.“

„Nach diesem Bericht stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Wie viele Blitzer gibt es noch, bei denen die PTB geschlafen hat? Wir von Geblitzt.de können nur sagen, dass es wie eh und je wichtig ist, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Denn Fehler passieren anscheinend auf vielen Ebenen.“

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

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