Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!

Pressemeldung: Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!

Mönchengladbach (ots)

Wird es für die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 immer enger? Das Oberlandesgericht Naumburg scheint sich auf der Seite geschädigter Verbraucher zu sehen – und zwar auch bei einem VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 mit einem Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 produziert worden ist!

Bringt das Oberlandesgericht Naumburg nochmals neuen Schwung in den Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG? In einem Beschluss (16.07.2021, Az.: 8 U 1/21 zu Az.: 2 O 457/20 Landgericht Dessau-Roßlau) wird dargelegt, dass der erstinstanzliche Vortrag des geschädigten Verbrauchers substantiiert sei, während die Beklagte diese Argumente nicht erheblich bestritten habe.

Der Kläger hat vorgetragen, die Steuerungssoftware des streitgegenständlichen Vierzylinder-Motors EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Nur dann werde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde. Darüber hinaus hat der Kläger vorgetragen, die zur Erkennung des Precon und des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) implementierte Fahrkurve sei noch vorhanden. Dadurch sei das Fahrzeug in der Lage, den Prüfstand zu erkennen und durch Ansteuerung entsprechender SCR-Dosierstrategien Abgasnachbehandlungsevents zu platzieren und somit für eine kurzzeitige Optimierung der NOx-Emissionswerte auf dem Prüfstand zu sorgen.

„Diese und andere Argumente hat der Kläger überzeugend vorgetragen, sodass das Oberlandesgericht einen sehr wichtigen Beschluss gefasst hat. Demnach liegen auch bei dem VW-Motor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 SCR-Abschalteinrichtungen vor, denn es werden Standard-Emissionsstrategien verwendet, die beim Motorbetrieb zwischen einem genormten Prüfzyklus für die EU-Typengenehmigung und anderen Betriebsbedingungen unterscheiden können und die zu einer geringeren Emissionsminderungsleistung führen, wenn sie nicht unter der in der EU-Typgenehmigung vorgesehenen Bedingungen arbeiten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat den Beschluss vor dem Oberlandesgericht Naumburg erwirkt.

Entscheidend sei laut Gericht allein, dass eine ersichtlich auf Verbesserung der Emissionsverminderung abzielende Kombination aus AdBlue-Einspritzung und zusätzlich beibehaltener erhöhter AGR-Rate nur auf dem Prüfstand erfolgt und auch nur dort zusätzlich eine erhöhte AdBlue-Einspritzung erfolgt, was alles überhaupt nur dann einen Sinn ergibt, wenn allein dadurch die Grenzwerte sicher eingehalten werden können. „Der Einwand der Beklagten, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand auch bei einer wie im Realbetrieb temperaturgesteuerten Verminderung der AGR eingehalten würden, ist nicht erheblich und auch nicht plausibel“, heißt es im Beschluss.

Das Besondere daran: Der Beschluss – und damit höchstwahrscheinlich auch das anschließende obergerichtliche Urteil – bezieht sich auf ein VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 produziert worden ist. Bislang war die Fahrkurvenerkennung nur unstreitig bis zur Kalenderwoche 22/2016 verwendet worden. Bei den vor der 22. Kalenderwoche 2016 produzierten Motoren des Typs EA288 war eine Fahrkurve zur Erkennung des Precon und des NEFZ verbaut. Erkannte die Motorsteuersoftware, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befand, wurde (bereits damals) im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad Celsius eine erhöhte AGR-Rate beibehalten.

„Dass das Oberlandesgericht jetzt auch bei den Modellen, die nach diesem Zeitpunkt produziert worden sind, die Fahrkurvenerkennung anerkennt, könnte ein Wendepunkt im Dieselgate 2.0 sein. Die Verteidigungsstrategie der Volkswagen AG, die auf den Zeitpunkt der Produktion abstellt, könnte damit hinfällig sein“, zeigt sich Verbraucheranwalt Dr. Gerrit W. Hartung von einer weiteren verbraucherfreundlichen Haltung der Gerichte überzeugt.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

 

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Auto News Themen:

Aktuelles

Auf dem Gipfel der PR-Exzellenz: CarPR und die Autohaus Nachrichten

CarPR steht an der Spitze der PR-Exzellenz für Autohaus...

Autobörsen für Händler: CarPR revolutioniert die Automobilbranche

CarPR ermöglicht Autobörsen für Händler die Veröffentlichung ihrer Pressemitteilungen...

Brauchen Sie Hilfe beim Fahrzeugexport aus Gütersloh?

Benötigen Sie Unterstützung beim Export Ihres Fahrzeugs aus Gütersloh...

Autoankauf Bocholt präsentiert neuen Service für den Ankauf von Fahrzeugen mit Motorschäden

Autoankauf Bocholt: Vertrauen, Fairness und Kompetenz beim Gebrauchtwagen Ankauf...

Am beliebtesten

Bundesgerichtshof im Abgasskandal wieder auf der Seite geschädigter Verbraucher

Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit dem Fah

Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus

Mönchengladbach (ots) Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V...

Schrottankauf in Mönchengladbach – Altmetall recyceln und Geld verdienen

Metall ist ein Rohstoff, der sehr gut recycelt werden...

Aktuelle Storys: Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!

Ich möchte mein gebrauchtes Auto verkaufen

Autoankauf Deutschlandweit: Der einfachste Weg, Ihr Auto zu verkaufen Sie stehen vor der Frage: Wo kann man am besten sein Auto verkaufen? Wie werde ich...

Autoankauf Wiesbaden: Einfacher Verkauf von Gebrauchtwagen

Suchen Sie einen Autoankauf in Wiesbaden? Bei Autoankauf-autoankauf-1a erzielen Sie Bestpreise für Ihren Gebrauchtwagen. Wir machen den Autoverkauf einfach und positiv. Ankauf von Fahrzeugen aller...

Autoankauf Aachen: Effizienter Verkauf von Unfallfahrzeugen und Gebrauchtwagen

Autoankauf Aachen: Einfacher Verkauf von Gebrauchtwagen Bei autoankauf-1a.de in Aachen erzielen Sie Bestpreise für Ihren Gebrauchtwagen. Ihr Partner für den Autoankauf in Aachen Wenn Sie positive Erfahrungen...