StVO-Novelle: Bei diesen Vorwürfen hilft Geblitzt.de nun auch / Geblitzt.de erweitert sein Angebot

Berlin (ots) – Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 gültigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. mit über 140.000 Unterstützern. Insbesondere werden die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kritisiert. Sogar der Bundesverkehrsminister Scheuer, der die Änderung der Straßenverkehrsordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zurück und erweckt den Anschein, einige Regeln entschärfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, unterstützt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de. Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, gerade für Menschen, die auf das Auto angewiesenen sind, hart. Berücksichtigt man noch, dass viele der Bußgeldverfahren erfahrungsgemäß und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unverhältnismäßig. Um in dieser Situation möglichst vielen Verkehrsteilnehmern unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partneranwälte machen sich nun auch bei Vorwürfen zu geringeren Tempoüberschreitungen und angeblichen Überholverstößen für Sie stark. Welche Möglichkeiten Ihnen künftig genau offenstehen, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

„Um Betroffenen auch beim Vorwurf eines Überholverstoßes und bei einer geringen Tempoüberschreitung die Prüfung durch spezialisierte Anwälte zu ermöglichen, haben wir uns für eine Erweiterung unseres Service entschieden„, so Ginhold.

Neben den Fahrverboten, die nun bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, kommt es seit dem Inkrafttreten der erneuerten StVO im April 2020 auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sogenannten Bußgeldern. Da diese im Vergleich zu den vorher gültigen Verwarngeldern doppelt so hoch sind, besteht jetzt die Möglichkeit, einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bereits ab einer Überschreitung von 16 km/h und damit drohenden 70 Euro bei Geblitzt.de einzureichen.

Dazu führt Ginhold aus: „Verstöße mit einer Sanktion unter 60 Euro gelten als Verwarnung und nicht als Bußgeld. Diese bearbeiten wir weiterhin nicht, da erst mit Erheben des Einspruchs die Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren eröffnet, bei dem immer zusätzliche Bearbeitungsgebühren von mindestens 28,50 Euro anfallen. Dies steht in keinem Verhältnis zur drohenden Strafe und dem Aufwand der Partneranwälte. Allerdings können neben den erweiterten Tempoverstößen jetzt auch Vorwürfe in Sachen Überholen eingereicht werden. Immer häufiger hat uns in letzter Zeit die Nachfrage erreicht, ob es nicht auch die Möglichkeit gibt, Überholverstöße von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen. Da das Interesse diesbezüglich sehr hoch war, haben wir uns entschlossen, auch diese Fälle anzunehmen. Grundsätzlich gelten bei Überholverstößen dieselben Einschränkungen wie bei Tempo-, Handy-, Abstands- und Rotlichtverstößen. Wir finanzieren keine Fälle, durch die Dritte gefährdet wurden, durch die Dritte betroffen sind oder die als Verwarnung geahndet werden. Ebenso lehnen wir die Kostenübernahme für Verstöße ab, die offensichtlich vorsätzlich begangen wurden“, erklärt Jan Ginhold.

Trotz der Einschränkungen bleibt die Liste der Verstöße, die über Geblitzt.de zusätzlich eingereicht und durch die Partneranwälte geprüft werden können, vielfältig:

– Überholen, ohne das Verkehrszeichen zu beachten – Überholen bei unklarer Verkehrslage mit (und ohne) Überholverbot – Überholen am Fußgänger- oder Bahnübergang – Zu niedrige Geschwindigkeit beim Überholen – Beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung fahren – An einem haltenden Bus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen vorbeifahren, ohne ausreichenden Abstand zum Bus eingehalten zu haben sowie das Überholen eines Busses, der mit Warnblinker eine Haltestelle anfährt

„Grundsätzlich ist zu sagen, dass die neuen Regelungen unverhältnismäßig erscheinen! Durch die erneuerte StVO werden die Verkehrsverstöße nicht mehr genügend differenziert. Schon bei geringen Vergehen drohen nun drakonische Bußgelder und Fahrverbote. Durch die vielen Kommentare auf unseren Social-Media-Kanälen wird deutlich, dass die Verkehrsteilnehmer zunehmend den Eindruck haben, dass Staat und Kommunen in der jetzigen Krisensituation Regeln verschärfen, um ihre Finanzen mit den Bußgeldern aufzubessern.“, so Ginhold.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
http://www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113055/4611219
OTS: CODUKA GmbH

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

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