AFIR-Verordnung: Verbraucher:innen begrüßen einheitliche Regelungen zur Kartenakzeptanz an Europas Ladesäulen

Zum 13. April 2024 ist die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) in der gesamten EU in Kraft getreten – und mit ihr die Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen die Kartenzahlung über ein Terminal zu ermöglichen. Dass die Europäische Union mit der neuen Regulierung dem Wunsch der Verbraucher:innen nachkommt, zeigt eine aktuelle online-repräsentative Umfrage von infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme. 76,7 Prozent der Befragten bevorzugen es, den getankten Strom an der Ladesäule mit ihrer Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Die Mehrheit (54,5 Prozent) würde sogar lieber mit ihrer gängigen Debitkarte, wie etwa der girocard, zahlen.

Das eigene E-Auto aufladen und den getankten Strom so bezahlen, wie man es von einer herkömmlichen Tankstelle gewohnt ist – das hat sich an Europas Ladesäulen bisher als Glücksspiel gestaltet. Nur selten haben E-Autofahrer:innen die Möglichkeit, an der Ladesäule einfach und unkompliziert mit Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Häufig kommen sie um die Benutzung eines sogenannten geschlossenen Bezahlsystems mit betreibereigenen Ladekarten, Apps oder Webseiten mit vorheriger Registrierung nicht herum. Spontanes Stromtanken und die gewohnte Kartenzahlung waren in vielen europäischen Ländern nur in einem von zehn Fällen möglich.(1)

Die Karte als Zahlungsmittel der Wahl

Eine aktuelle Umfrage von infas quo von Anfang April zeigt, dass die Praxis den Wunsch der Verbraucher:innen nach unkomplizierten Bezahlprozessen an der Ladesäule bisher nicht im geringsten widerspiegelt: 73,6 Prozent der Befragten finden es wichtig, dass sie an E-Ladesäulen ein flexibles und breites Angebot an Bezahlmöglichkeiten inklusive der gängigen Debit- und/oder Kreditkartenzahlung nutzen können. Die neue AFIR-Verordnung setzt dies für Verbraucher:innen nun um. Ab sofort müssen neu aufgestellte Schnellladesäulen die Möglichkeit anbieten, den getankten Strom über ein Kartenterminal mit einer gängigen Debit- oder Kreditkarte bezahlen zu können – genauso wie es an einer herkömmlichen Tankstelle möglich ist. Dass diese Neuerung für den Ausbau und die Akzeptanz der E-Mobilität zentral sind, zeigen die Ergebnisse der Umfrage: 76,7 Prozent der Befragten präferieren die Zahlung an der Ladesäule mit Debit- oder Kreditkarte, wobei die Mehrheit von ihnen (54,5 Prozent) lieber mit der Debitkarte, wie etwa der girocard, zahlen würde. Die Zahlung mit Ladekarte oder -App mit vorheriger Anmeldung präferieren lediglich 8,1 Prozent. Auch die Zahlung über einen QR-Code ist mit 8,0 Prozent keine beliebte Alternative.

Große Befürwortung für EU-weit einheitliches Bezahlen an Ladesäulen

Mit der AFIR-Verordnung werden erstmals einheitliche Regelungen an europäischen Ladesäulen eingeführt. Verbraucher:innen wird damit erleichtert, spontan und ohne vorherigen Vertragsabschluss ihr E-Auto aufladen und den Strom bezahlen zu können. 74,2 Prozent der Befragten finden es wichtig, im europäischen Ausland die gleichen Bezahlmöglichkeiten zu haben wie im Inland. Die Entwicklung hin zu EU-weit einheitlichen Bedingungen finden 69,5 Prozent der Befragten gut, 56,4 Prozent erwarten dies aber auch. Die AFIR-Verordnung ebnet dafür den Weg und garantiert, dass Verbraucher:innen Zuhause und im Urlaub in Europa spontan und barrierefrei Strom tanken können.

Verbraucher:innen sehen Nachholbedarf bei der Anzahl an Ladesäulen und der Preistransparenz beim Bezahlen

Neben einem ausgewogenen Angebot unterschiedlicher Bezahlmöglichkeiten ist den Befragten dabei insbesondere die Erreichbarkeit (82,9 Prozent), der technische Zustand (82,8 Prozent), die Preistransparenz (82,5 Prozent) sowie die Benutzungsfreundlichkeit (82,2 Prozent) der Ladesäulen wichtig.(2) Besonders zufrieden sind die befragten E-Autofahrer:innen aktuell mit der Benutzungsfreundlichkeit (49,0 Prozent), der Erreichbarkeit der nächstgelegenen öffentlichen Ladesäule (46,8 Prozent) sowie dem technischen Zustand der Ladesäulen (55,8 Prozent). Verbesserungspotenzial sehen sie jedoch hinsichtlich der Anzahl an verfügbaren Ladesäulen im Umkreis des Wohnortes (37,6 Prozent) sowie der Preistransparenz an den Ladesäulen (32,9 Prozent).(3) Die AFIR-Verordnung berücksichtigt auch dies: Neben den einheitlichen Bezahlprozessen finden sich in der Verordnung ebenfalls Regelungen zur Verbesserung der Preistransparenz sowie für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in Europa.

(1) Erhebung zu Bezahlmethoden an E-Ladesäulen in ausgewählten europäischen Ländern von KANTAR im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V., Mai/Juni 2022

(2) Antwortmöglichkeiten „äußerst wichtig“ und „wichtig“ addiert. (Skala: 1 (äußerst wichtig) – 5 (äußerst unwichtig))

(3) Antwortmöglichkeiten „äußerst unzufrieden“ und „unzufrieden“ addiert. (Skala: 1 (äußerst zufrieden) – 5 (äußerst unzufrieden))

Zur Studie

Repräsentative Online-Umfrage von infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme unter KFZ-Besitzer:innen nach Alter, Geschlecht und Bundesland im April 2024 unter 1.110 Personen zwischen 18 und 79 Jahren

Zur Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als Netzwerk für Unternehmen und Institutionen, die die bargeldlosen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft akzeptieren oder die notwendige Infrastruktur bereitstellen. Dazu gehört unter anderem auch die girocard als meist genutzte Debitkarte Deutschlands. Als Verein bündelt die Initiative Interessen von rund 80 Mitgliedern und vertritt sie gegenüber Politik und Medien. Seit mehr als fünfzehn Jahren beschäftigt sich die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. mit dem Bezahlen in Deutschland.

Zu den Bezahlverfahren

Die girocard, als meist genutzte Debitkarte Deutschlands, steckt nahezu in jedem deutschen Geldbeutel. Die Marke „girocard“ steht für den übergeordneten Rahmen der deutschen Kreditwirtschaft: das girocard-Verfahren als Debitkarten-Zahlverfahren und das „Deutsches Geldautomaten-System„. Der Name und das Logo girocard wurden 2007 von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführt.

Pressekontakt:

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elen.anka@initiative-dz.de

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